Über das Leben von Eike von Repgow (auch Eike von Repchow bzw. Eike
von Repgau) ist nur sehr wenig bekannt. Neben dem Sachsenspiegel existieren lediglich einige
Urkunden, die auf seine Person und die seiner Familie hinweisen. Nicht einmal seine
Lebensdaten können als gesichert gelten. Eike von Repgow,
geboren um 1180 in Reppichau bei Köthen und gestorben nach 1233, hat als Verfasser des Sachsenspiegels, des einflussreichsten
mittelalterlichen deutschsprachigen Rechtsbuches, hohe Bekanntheit erlangt. Er war
Schöffenbarfreier, d.h. berufener Beisitzer des Grafengerichtes seiner Landschaft und
zugleich Rechtsberater des mächtigen Grafen Hoyer von Falkenstein, Stiftsvogt von
Quedlinburg (urkundlich bezeugt zwischen 1211 und 1242). Dank seiner Rechtspraxis war Eike
ein vorzüglicher Kenner des Sachsenrechtes. Er besaß zudem eine für den Laien des 13.
Jahrhunderts ausgezeichnete Bildung, zu der Lateinkenntnis ebenso gehörte wie Kenntnis
der Bibel, zudem Beschlagenheit auf den Gebieten der kanonischen Literatur, des
lateinischen Schrifttums und der deutschen Dichtung seiner Zeit.
Das Werk entstand in den Jahren 1221 bis 1224 als
Niederschrift in lateinischer Sprache, jedoch dann auf Bitte des Herrn von Falkenstein in
den Jahren 1224 bis 1225 in die deutsche Sprache übertragen. Der Sachsenspiegel stellt somit die erste
schriftliche Darstellung deutschen Rechts dar.
Eike von Repgow fasste als erster die Traditionen und
Verfahrensweisen der damaligen Rechtssprechung des deutschen Volkes zusammen, die fast
ausschließlich auf mündliche Übertragungen zurückzuführen ist. Doch diese als
Gewohnheitsrecht bezeichnete Rechtssprechung besaß einen sehr weiten Auslegungsraum und
unterlag meist den persönlichen Interessen des jeweiligen Rechtssprechers.
Mit dem für seine Zeit revolutionären Werk schuf er zum
ersten mal eine einheitliche Grundlage für die Rechtsprechung. Vergleichbare Versuche
wurden so auch von den Kirchen, in Form des Kanonischen Recht, unternommen. Doch im
Gegensatz zu dem Kanonischen Recht sammelte Eike von Repgow Rechtsvorschriften mit sehr
praxisnahen und pragmatischen Ansätzen.
Seine historische Bedeutung entfaltete der Sachsenspiegel erst mit seiner zunehmenden
Erweiterung durch Glossen und Bilder. Auch wurden die Grundsätze des Sachsenspiegels in weitere Rechts- und
Gesetzeswerke (damals der Deutschenspiegel, der Schwabenspiegel und das Görlitzer
Rechtsbuch) übernommen.
Autor: Gunter Krebs |