Jutta von Sponheim (auch Jutta von
Spanheim oder Jutta vom Disibodenberg, * um 1090 in Spanheim, 22. Dezember 1136 auf
dem Disibodenberg) war Reklusin und Vorsteherin (magistra) einer bendiktinischen
Frauenklause auf dem Disibodenberg. Am 1. November 1106 bezog
Jutta von Spanheim eine Klause bei der Klosterkirche des Disibodenbergs, wo sie sich um
die Erziehung von Kindern kümmerte. Zwanzigjährig gründete Jutta von Spanheim 1112 mit
drei weiteren Nonnen ein Frauenkonvent, so dass das bestehende Kloster zu einem
Doppelkloster erweitert wurde.
Jutta nahm die achtjährige Hildegard von Bingen in ihrer
Klause auf und wurde ihre Lehrmeisterin. Im Jahre 1136 wurde nach Juttas Tod Hildegard von
Bingen zur Magistra des Konvents gewählt. Die Bekanntheit Juttas liegt in den Berichten
in der Vita Hildegards begründet. Inhaltsverzeichnis
Nach ihrem Tode wurde ihr Leben in einer Schrift Vita domnæ
Juttæ inclusæ von einem unbekannten Verfasser, der aber vermutlich aus ihrem näheren
Umfeld stammte, niedergeschrieben.
Bereits bald nach ihrem Tode wird von Wundererscheinungen an
ihrem Grab berichtet. Wibert von Gembloux, ein Berater Hildegards von Bingen, bezeichnet
sie in seinen Schriften als Selige (beata). Ihre Verehrung auch im Spätmittalter ist im
Chronicon Hirsaugiense des Johannes Trithemius (um 1500) bezeugt. Jutta von Spanheim wird
unter den Bendiktinern als Selige verehrt.
Literatur
- Franz Staab: Reform und Reformgruppen im Erzbistum Mainz. Vom Libellus de
Willigisi consuetudinibus zur Vita domnae Juttae inclusae, Anhang II.
In: Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte Bd. 68: Reformidee
und Reformpolitik im spätsalisch-frühstaufischen Reich
, 1992, S. 172 ff
Autor: Gunter Krebs |