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TURBA DELIRANTIUM

 

 

Kurzbiographie des
Eike von Repgow

  
Über das Leben von Eike von Repgow (auch Eike von Repchow bzw. Eike von Repgau) ist nur sehr wenig bekannt. Neben dem Sachsenspiegel existieren lediglich einige Urkunden, die auf seine Person und die seiner Familie hinweisen. Nicht einmal seine Lebensdaten können als gesichert gelten.

Eike von Repgow, geboren um 1180 in Reppichau bei Köthen und gestorben nach 1233, hat als Verfasser des Sachsenspiegels, des einflussreichsten mittelalterlichen deutschsprachigen Rechtsbuches, hohe Bekanntheit erlangt. Er war Schöffenbarfreier, d.h. berufener Beisitzer des Grafengerichtes seiner Landschaft und zugleich Rechtsberater des mächtigen Grafen Hoyer von Falkenstein, Stiftsvogt von Quedlinburg (urkundlich bezeugt zwischen 1211 und 1242). Dank seiner Rechtspraxis war Eike ein vorzüglicher Kenner des Sachsenrechtes. Er besaß zudem eine für den Laien des 13. Jahrhunderts ausgezeichnete Bildung, zu der Lateinkenntnis ebenso gehörte wie Kenntnis der Bibel, zudem Beschlagenheit auf den Gebieten der kanonischen Literatur, des lateinischen Schrifttums und der deutschen Dichtung seiner Zeit. 

Das Werk entstand in den Jahren 1221 bis 1224 als Niederschrift in lateinischer Sprache, jedoch dann auf Bitte des Herrn von Falkenstein in den Jahren 1224 bis 1225 in die deutsche Sprache übertragen. Der Sachsenspiegel stellt somit die erste schriftliche Darstellung deutschen Rechts dar.

Eike von Repgow fasste als erster die Traditionen und Verfahrensweisen der damaligen Rechtssprechung des deutschen Volkes zusammen, die fast ausschließlich auf mündliche Übertragungen zurückzuführen ist. Doch diese als Gewohnheitsrecht bezeichnete Rechtssprechung besaß einen sehr weiten Auslegungsraum und unterlag meist den persönlichen Interessen des jeweiligen Rechtssprechers.

Mit dem für seine Zeit revolutionären Werk schuf er zum ersten mal eine einheitliche Grundlage für die Rechtsprechung. Vergleichbare Versuche wurden so auch von den Kirchen, in Form des Kanonischen Recht, unternommen. Doch im Gegensatz zu dem Kanonischen Recht sammelte Eike von Repgow Rechtsvorschriften mit sehr praxisnahen und pragmatischen Ansätzen.

Seine historische Bedeutung entfaltete der Sachsenspiegel erst mit seiner zunehmenden Erweiterung durch Glossen und Bilder. Auch wurden die Grundsätze des Sachsenspiegels in weitere Rechts- und Gesetzeswerke (damals der Deutschenspiegel, der Schwabenspiegel und das Görlitzer Rechtsbuch) übernommen.

 

Autor: Gunter Krebs

 

 

Ego Gunter Krebs indignus programator scripsi hunc situm TelaeTotiusTerrae anno domini 2003 Turba Delirantium
© by Turba Delirantium und Gunter Krebs (2003), alle Rechte vorbehalten  Jegliche Veränderungen, Kürzungen, Nachdrucke (auch auszugsweise) bedürfen der Genehmigung der Verfasser.

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