Unter dem Briefen des März 1075 sind
im Register Gregors VII. 27 Sätze eingetragen,
die sich durch die Überschrift eindeutig als Eigendiktat Gregors zu erkennen geben. Die
allesamt mit Quod beginnenden Sätze stellen ohne erkennbare Systematik die Befugnisse der
römischen Kirche und ihres Papstes zusammen und gewähren uns so einen einzigartigen
Einblick in Gregors Weltverständnis bezüglich
Kirche und Staat. -> Lateinischer
Originaltext
Dictatus Papae:
- Daß die römische Kirche vom Herrn allein gegründet worden ist.
- Daß allein der römische Bischof mit Recht allgemein genannt wird.
- Daß allein er Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
- Daß sein Legat den Vorrang vor allen Bischöfen hat auf einem Konzil, auch wenn er
einen niedrigeren Weihegrad hat, und daß er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann.
- Daß der Papst Abwesende absetzen kann.
- Daß Wir mit von ihm Exkommunizierten unter anderem nicht in demselben Haus bleiben
dürfen.
- Daß es allein ihm erlaubt ist, entsprechend den Erfordernissen der Zeit, neue Gesetze
aufzustellen, neue Gemeinden zu bilden, ein Kanonikerstift zur Abtei zu machen und
umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zu vereinen.
- Daß er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
- Daß alle Fürsten allein des Papstes Füße küssen.
- Daß allein sein Name in den Kirchen genannt wird.
- Daß dieser Name einzigartig ist auf der Welt.
- Daß es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.
- Daß es ihm erlaubt ist, bei dringender Notwendigkeit Bischöfe von einem Sitz zum
anderen zu versetzen.
- Daß er jeden beliebigen Kleriker aus allen Diözesen weihen kann.
- Daß ein von ihm Geweihter einer anderen Kirche vorstehen, aber nicht dienen kann; und
daß er von einem anderen Bischof keinen höheren Weihegrad annehmen darf.
- Daß keine Synode ohne sein Geheiß universal genannt werden darf.
- Daß kein Rechtssatz und kein Buch ohne seine Autorisation für kanonisch gilt.
- Daß sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger
die Urteile aller widerrufen kann.
- Daß er von niemandem gerichtet werden darf.
- Daß niemand es wage, denjenigen zu verurteilen, der an den apostolischen Stuhl
appelliert.
- Daß die wichtigen Streitfragen jeder Kirche an ihn übertragen werden müssen.
- Daß die römische Kirche niemals in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der
Schrift niemals irren wird.
- Daß der römische Bischof, falls er kanonisch eingesetzt ist, durch die Verdienste des
heiligen Petrus unzweifelhaft heilig wird, nach dem Zeugnis des heiligen Bischofs Ennodius
von Pavia, dem viele heilige Väter beistimmen, wie aus den Dekreten des heiligen Papstes
Symmachus hervorgeht.
- Daß es auf sein Geheiß und mit seiner Erlaubnis Untergebenen erlaubt ist anzuklagen.
- Daß er ohne Synode Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
- Daß nicht für katholisch gilt, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen
Kirche befindet.
- Daß er Untergebene von dem Treueid gegenüber Sündern lösen kann.
|