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TURBA DELIRANTIUM

 

 

Gregor VII.: Dictatus Papae

  
Unter dem Briefen des März 1075 sind im Register Gregors VII. 27 Sätze eingetragen, die sich durch die Überschrift eindeutig als Eigendiktat Gregors zu erkennen geben. Die allesamt mit Quod beginnenden Sätze stellen ohne erkennbare Systematik die Befugnisse der römischen Kirche und ihres Papstes zusammen und gewähren uns so einen einzigartigen Einblick in Gregors Weltverständnis bezüglich Kirche und Staat.

-> Lateinischer Originaltext

Dictatus Papae: 

  1. Daß die römische Kirche vom Herrn allein gegründet worden ist.
  2. Daß allein der römische Bischof mit Recht „allgemein“ genannt wird.
  3. Daß allein er Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
  4. Daß sein Legat den Vorrang vor allen Bischöfen hat auf einem Konzil, auch wenn er einen niedrigeren Weihegrad hat, und daß er gegen sie ein Absetzungsurteil fällen kann.
  5. Daß der Papst Abwesende absetzen kann.
  6. Daß Wir mit von ihm Exkommunizierten unter anderem nicht in demselben Haus bleiben dürfen.
  7. Daß es allein ihm erlaubt ist, entsprechend den Erfordernissen der Zeit, neue Gesetze aufzustellen, neue Gemeinden zu bilden, ein Kanonikerstift zur Abtei zu machen und umgekehrt, ein reiches Bistum zu teilen und arme zu vereinen.
  8. Daß er allein die kaiserlichen Herrschaftszeichen verwenden kann.
  9. Daß alle Fürsten allein des Papstes Füße küssen.
  10. Daß allein sein Name in den Kirchen genannt wird.
  11. Daß dieser Name einzigartig ist auf der Welt.
  12. Daß es ihm erlaubt ist, Kaiser abzusetzen.
  13. Daß es ihm erlaubt ist, bei dringender Notwendigkeit Bischöfe von einem Sitz zum anderen zu versetzen.
  14. Daß er jeden beliebigen Kleriker aus allen Diözesen weihen kann.
  15. Daß ein von ihm Geweihter einer anderen Kirche vorstehen, aber nicht dienen kann; und daß er von einem anderen Bischof keinen höheren Weihegrad annehmen darf.
  16. Daß keine Synode ohne sein Geheiß universal genannt werden darf.
  17. Daß kein Rechtssatz und kein Buch ohne seine Autorisation für kanonisch gilt.
  18. Daß sein Urteilsspruch von niemandem widerrufen werden darf und er selbst als einziger die Urteile aller widerrufen kann.
  19. Daß er von niemandem gerichtet werden darf.
  20. Daß niemand es wage, denjenigen zu verurteilen, der an den apostolischen Stuhl appelliert.
  21. Daß die wichtigen Streitfragen jeder Kirche an ihn übertragen werden müssen.
  22. Daß die römische Kirche niemals in Irrtum verfallen ist und nach dem Zeugnis der Schrift niemals irren wird.
  23. Daß der römische Bischof, falls er kanonisch eingesetzt ist, durch die Verdienste des heiligen Petrus unzweifelhaft heilig wird, nach dem Zeugnis des heiligen Bischofs Ennodius von Pavia, dem viele heilige Väter beistimmen, wie aus den Dekreten des heiligen Papstes Symmachus hervorgeht.
  24. Daß es auf sein Geheiß und mit seiner Erlaubnis Untergebenen erlaubt ist anzuklagen.
  25. Daß er ohne Synode Bischöfe absetzen und wieder einsetzen kann.
  26. Daß nicht für katholisch gilt, wer sich nicht in Übereinstimmung mit der römischen Kirche befindet.
  27. Daß er Untergebene von dem Treueid gegenüber Sündern lösen kann.

 

 

 

Ego Gunter Krebs indignus programator scripsi hunc situm TelaeTotiusTerrae anno domini 2003 Turba Delirantium
© by Turba Delirantium und Gunter Krebs (2003), alle Rechte vorbehalten  Jegliche Veränderungen, Kürzungen, Nachdrucke (auch auszugsweise) bedürfen der Genehmigung der Verfasser.

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